Im Stadtteil Herdern soll in der Stadtraße 16 in zweiter Reihe, hinter dem Haus, ein Wiese bebaut werden. Die Stadt hatte damals – so die Recherche von betroffenen Anwohnern – „beim Bau des Bestandsgebäudes Stadtstr.16 a,b gestattet, dass vor diesem, d.h. in der Bauverbotszone zwischen Bauflucht und Straßenflucht, als einzigem Gebäude in der ganzen Stadtstr. die Vorgärten beseitigt und Stellplätze angelegt werden durften.“ Im Gegenzug sollte die rückwärtige Grünfläche freigehalten und der Baumbestand geschützt werden (Ziff. 6.0.00F der Baugenehmigung). Totzdem wurde nun für die freizuhaltende rückwärtige Grünfläche eine Baugenehmigung erteilt.
Verständlicherweise wehren sich nun Nachbarn gegen die „Nichtbeachtung dieser Auflagen“, wie es im Schreiben der Anwohner heißt. Die Fraktion FL/FF hat dies aufgegriffen und in einer Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) „Neubau Stadtstraße 16/16a“ verschiedene offenen Fragen formuliert. Siehe hier die Anfrage im Wortlaut:
FL/FF-Anfrage zur Stadtstraße 16 vom 26.02.2018