Kleineschholz dem Erdboden gleichgemacht

Gerade noch vor Beginn der Schonfrist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG, wonach die Fällung von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aus Gründen des Vogelschutzes grundsätzlich nicht erlaubt ist, wurden die Kleingärten im Kleineschholz eingeebnet. Diese große Kleingartenanlage soll einem Neubaugebiet weichen. Ebenfalls dem Erdboden gleichgemacht wurden die Gärten […]