Das Amtsblatt darf keine „presseähnliche Wochenzeitung“ sein

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20.12.2018 in Karlsruhe (Az. I ZR 112/17) darf eine Stadt „keine presseähnliche Wochenzeitung“ herausgeben. Geklagt hatte die „Südwestpresse“ gegen die Stadt Crailsheim, die ein Amtsblatt (in Crailsheim „Stadtblatt“ genannt) herausgibt. Der BGH hat nun der „Südwestpresse“ in vollem Umfang Recht gegeben. Eine staatlich gelenkte Presse darf es in […]