Weg mit der rechts-widrigen Bettensteuer!

Die Bettensteuer ist einer Tourismus- und Uni-Stadt unwürdig.
Die Bettensteuer ist einer Tourismus- und Universitätsstadt unwürdig.

Private Übernachtungsgäste müssen in Freiburg eine Abgabe von 5% auf den Zimmerpreis entrichten. Geschäftlich Reisende sind befreit, deren Begleitpersonen nicht. Dies gilt auch für Gäste der Jugendherberge. Camper, die ihr Zelt und ihren Schlafsack mitbringen, müssen Bettensteuer bezahlen. Auch Eltern, die ihre kranken Kinder in die Klinik begleiten, müssen zahlen, wenn sie ein Hotel buchen.

Der Hotelier wird gezwungen, seine Gäste auszufragen und die Steuer einzutreiben, was für ihn eine unzumutbare Mehrbelastung darstellt. Auch haftet er, falls der Aufenthalt des Gastes falsch angegeben wurde. Zimmeranfragen für Kongresse werden z. T. durch die FWTM getätigt. Bucht eine Firma daraufhin Zimmer für Mitarbeiter, muss das Hotel eine Provision an die FWTM bezahlen.

Im Oktober 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Dortmunder Bettensteuer gekippt: „Grundsätzlich könne eine Übernachtungsabgabe erhoben werden, aber nicht als Steuerschuld des Unternehmers. Von den Betrieben könne nicht verlangt werden, festzustellen, welcher Gast privat und wer dienstlich unterwegs sei“. Eine weitere Revision hat das Gericht nicht mehr zugelassen. Die Stadtverwaltung von Freiburg hat dieses Urteil zwar wahrgenommen, aber eine Reaktion erfolgte nicht.

Den Datenschutz betreffend, ist das Vorgehen fragwürdig, da Formulare mit Firmen- und Mitarbeiternamen bei der Quartalsabgabe beigelegt werden müssen. Die Bettensteuer ist einer Tourismus- und Universitätsstadt unwürdig. Die Fraktionsgemeinschaft FL/FF setzt sich dafür ein, dass diese unsinnige Steuer abgeschafft wird.

Siehe: OVG Pressemitteilung vom 23.10.2013 zur Bettensteuer.