Verpflichtungs-Ermächtigungen bzgl. Dietenbach?

In Bezug auf das Thema „Verpflichtungsermächtigungen zum geplanten Stadtteil Dietenbach“ hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 6. Mai 2020 die folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an Oberbürgermeister Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gestellt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezüglich der Verpflichtungsermächtigungen zum Stadtteil Dietenbach haben sich einige Fragen ergeben, die ich Ihnen hiermit stellen möchte:

1. Wie hoch sind insgesamt die mit dem Doppelhaushalt 2019/20 beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen für den Neubaustadtteil für die Jahre 2021 und folgende?

2. Für welche Arbeiten bzw. Projekte oder Maßnahmen sind diese beschlossen worden und in welcher Höhe jeweils?

3. Welche Verträge bzw. Aufträge mit welchen Volumina sind bisher abgeschlossen bzw. vergeben worden?

4. Haben alle Verträge bzw. Aufträge im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen Vorbehaltsklauseln, wenn ja welche?

5. In welcher Höhe hat sich die Stadt Konventionalstrafen bei diesen Verträgen und Auftragsvergaben auferlegt?

6. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen kann sich die Stadt für den Doppelhaushalt 2021/22 den Verpflichtungsermächtigungen entziehen? Sind solche Voraussetzungen bereits eingetreten? Wenn ja welche, oder sind diese konkret absehbar?

7. Ist es richtig, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann zulässig sind, wenn die Finanzierung der aus ihrer Inanspruchnahme entstehenden Auszahlungen in den künftigen Haus-halten gesichert erscheint?

Für eine baldige Beantwortung der Fragen bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)

Auf dem Gelände des geplanten neuen Stadtteils Dietenbach sollen – entgegen städtischer Zusagen vor dem Bürgerentscheid – nun doch über 3.700 Waldbäume gerodet werden. (Foto: BI Pro Landwirtschaft)