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Rede zum Lärm am Seepark

Zum Thema Lärmbelästigung am Seepark (Drucksache G-22/126) hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 12. Juli 2022 im Freiburger Gemeinderat folgende Rede gehalten:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrte Damen und Herren
!

Ich will in meiner Rede nur die Lärmproblematik thematisieren. Die Diskrepanz in dem, was Ordnungsbürgermeister Breiter auf meine Anfrage zum Lärm im Seepark im März dieses Jahres geantwortet hat, und dem, was Bewohner vom immer noch rücksichtslosen Gebaren im Seepark berichten, ist gewaltig.

Eigentlich, sollte man meinen, ist es ganz einfach. Laut der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. vom 29. September 2009 in der Fassung vom 27. Juli 2021 dürfen schon nach § 1 Musikgeräte aller Art ( Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente) nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Musikinstrumente beispielsweise in Park- oder Freizeitanlagen betrieben oder gespielt werden. Und schon im übernächsten § 3 ist festgehalten, dass die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauert. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Insofern ist das von Bürgermeister Breiter geschilderte Vorgehen des Vollzugsdienstes (VD) völlig angemessen. Die Personen und Gruppierungen, die sich auf öffentlichen Plätzen aufhalten, werden vom VD auf die geltenden Regeln hingewiesen und bei unangemessener Lautstärke aufgefordert, Musikboxen auszuschalten und sonstigen Lärm einzustellen. Bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung werden Bußgelder festgesetzt. Beispiel Seepark: Schriftliche Verwarnungen wegen Lärm und Beschlagnahmen von Musikboxen mussten durch den VD im Jahr 2021 nicht ausgesprochen werden, weil alle Lärmbelastungen, die vor Ort festgestellt wurden, kommunikativ und durch Androhung der Beschlagnahme von Musikboxen beseitigt werden konnten. Da der VD nach solchen Belehrungen im vergangenen Jahr niemanden ein zweites Mal angetroffen hat, seien Beschlagnahmen im Seepark nicht von Nöten gewesen.

Im Gegensatz zu diesen Aussagen berichten Bewohner der umliegenden Häuser, dass, kaum dass der VD oder die Polizei weg sind, die Musikboxen umso lauter aufgedreht werden. VD und Polizei ließen sich meist gar kein zweites Mal blicken, um Musikboxen zu beschlagnahmen.

Was stimmt denn nun? Der Grund für die unterschiedliche Wahrnehmung ist ziemlich klar. 29 Mal im ganzen Jahr 2021 war der VD wegen gemeldeter Lärmbelästigungen durch Musikboxen im Seepark zugegen. Das ist, um es vorsichtig auszudrücken, allenfalls bescheiden zu nennen. Bei den wenigen Malen, die der VD vor Ort war, hat er sicher so agiert, wie von Bürgermeister Breiter beschrieben. Notwendig wäre allerdings zumindest in den Sommermonaten eine mehrmalige Anwesenheit des VD pro Abend, um spürbare Wirkungen zu erzielen. Aber hier zeigt sich das ganze Dilemma des Personalabbaus beim VD, den eine Mehrheit des Gemeinderates zu verantworten hat. Ich will es mal klar formulieren:  Aufgrund einer ideologisch-dogmatischen Ablehnung von Uniformträgern wegen deren pauschaler Gleichsetzung mit Repression, müssen unzählige lärmgeplagte Anwohner auf ihre Nachtruhe verzichten. Solange beim VD nicht eine angepasste Personal-Aufstockung erfolgt, können noch so viele Freiburger Konzepte wie das vorliegende mit dem schönen Titel „Öffentlicher Raum – Platzmanagement und Konfliktprävention“ erarbeitet werden. Sie werden allenfalls marginal zur Verbesserung der Lärmsituation beitragen.




Anfrage zu Lärmbelästigung am Seepark

Zur Lärmbelästigung am Seepark hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 29. März 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im letzten Jahr kam es auf den Rasenflächen des Seeparks (bei Studentensiedlung und Spielplatz/Seekrater) zu erhöhter Lärmbelästigung (Party-/Musiklärm). In Folge trafen sich dann am 23.09.2021 die Stadträte Carolin Jenkner, Klaus Schüle und ich uns mit den Anwohnern auf dem Seeparkgelände (BZ-Artikel am 24.09.2021 – „ Ein Bass –   da steh’  ich im Bett “). Dabei wurden neben der Lärmbelästigung auch die unhygienischen Verhältnisse angesprochen. Auch wurde vermerkt, dass die Parkregeln, wonach z. B. lt. Polizeiverordnung laute Musikgeräte in Parks nicht zulässig sind, von der Polizei nicht konsequent durchgesetzt werden.

In den letzten Wochen gibt es, auch aufgrund der wärmer werdenden Tage, wieder mehr Zulauf und längeren Aufenthalt von hauptsächlich jüngeren Menschen in mehr oder weniger größeren Gruppen. Leider kam es auch jetzt wieder, wenn momentan auch noch vereinzelt, zu größerem Lärm mit unverhältnismäßig großen (fahrbaren) Musikboxen.

Die Anwohner des Seeparks weisen darauf hin, dass der Seepark auch 2022 weiterhin ein Ort des Zusammenkommens, des Entspannens und auch des Feierns werden könnte, aber bitte ohne Megaboxen mit Megalärm bis tief in die Nacht.

Laut Polizeiverordnung der Stadt Freiburg wird u. a. die gesamte Nutzung des Seeparkgeländes geregelt, also – vereinfacht gesagt – keine laute Musik, Leinenzwang, kein wildes Grillen usw. Diese Verordnung muss nur vollzogen werden.

Bereits im September 2021 hatte ich in einer Anfrage auf die Situation am Seepark hingewiesen.

Hierzu nun meine Fragen:

1. Was wird seitens der Stadt unternommen, um die Polizeiverordnung (keine Musikverstärker, kein wildes Grillen, Einhaltung der vorgegebenen nächtlichen Ruhezeiten) am Seepark endlich durchzusetzen?

2. Was plant die Stadt, um die unhaltbaren hygienischen Verhältnisse zu verhindern?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)




Anfrage zur Lärmbelästigung am Seepark

Zum Thema Lärmbelästigung am Seepark/Elektrobeat-Picknick hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 15. September 2021 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn bzw. die Stadtverwaltung gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

viele Anwohner am Seepark sind die alltägliche Lärmbelastung mit nächtlichen Ruhestörungen leid. Nun kam noch hinzu, dass seitens der Stadt am Wochenende vom 13. bis zum 15.8.21 ein „Elektrobeat-Picknick (Sunset Vibes)“ genehmigt worden war, so dass den Bürgern zusätzlich sechs Stunden lang eine ununterbrochene ohrenbetäubende Dauerbeschallung zugemutet wurde.  Die Anwohner beklagen, dass sich der Aufenthalt im Freien zur unerträglichen Dauerbelastung mit physischem und psychischem Stress entwickelte, was eine große Gefahr gesundheitlicher Schäden in sich birgt. Messungen ergaben, dass der Lärmpegel weit über den erlaubten Werten lag.

Zahlreiche Anrufe wegen Ruhestörung bei der Polizei wurden nur achselzuckend mit Hinweis auf die städtische Genehmigung beantwortet und man auch keine Möglichkeiten habe, den Lärmpegel zu messen.

Allgemein wird moniert, dass eine solche Veranstaltung eine Zumutung für die nach einer arbeitsreichen Woche Ruhe suchenden Anwohner ist, deren Bedürfnisse die Stadt nicht im Blick habe. Hier sei ein allgemeines Wohngebiet missbraucht, ein ganzer Stadtteil extrem belastet worden zugunsten eines kommerziellen Groß-Events zur Bespaßung von einigen 100 Teilnehmern. Der Entscheid, laute Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten zu genehmigen, ist im Ansatz schon widersinnig und nicht mit der Fürsorgepflicht einer Stadtverwaltung vereinbar, zumal sie damit die Polizei in ihren Möglichkeiten zum Eingreifen behindert.

Inzwischen ist die Verärgerung, man muss schon sagen Verzweiflung der Anwohner so groß, dass sich immer mehr mit dem Gedanken tragen, vom Seepark wegzuziehen, wie vom Bürgerverein Betzenhausen-Bischofslinde und von der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine berichtet wird.

Hierzu folgende Fragen:

1. Vor dem Hintergrund, dass uns allen die Lärmbelästigungen am Seepark bekannt und auch vielen ein Dorn im Auge sind, stellt sich die Frage, wieso die Stadt eine Genehmigung für ein solches Großevent erteilt und somit die Bürger im Mooswald einer zusätzlichen Lärmquelle ausgesetzt hat?

2. Sind weitere Veranstaltungen dieser Art im Seepark geplant?

3. Falls ja, wird die Stadt diese genehmigen oder wurden bereits Genehmigungen erteilt?

4. Wäre es nicht sinnvoller, Großveranstaltungen nur außerhalb von Wohngebieten zuzulassen?

5. Wie steht die Stadt zu der Aussage, sie habe die Bedürfnisse der Bürger nicht im Blick? Macht das nicht betroffen?

6. Was gedenkt die Stadt zu unternehmen, um die Bürger endlich vor den Lärmbelästigungen zu schützen?

7. Wurden während solcher Großveranstaltungen schon mal die Lärmpegel bei den Anwohnern gemessen?  Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch waren die Werte?

Freiburg Lebenswert schließt sich der Meinung der Freien Wähler an, dass die Stellenkürzungen beim Vollzugsdienst zu Lasten eines großen Teils der Freiburger Bürgerschaft beschlossen wurden, nämlich zu Lasten von Anwohnern, die das Pech haben, dass sich in der Nachbarschaft zu ihren Wohnungen nächtliche Treffpunkte gebildet haben. Unter den gegebenen Umständen halten wir es für angebracht, dass fürTreffpunkte in der Nähe von Wohngebieten zumindest eine klare zeitliche Beschränkung insbesondere „musikalischer Darbietungen“ eingeführt wird, um einen Anreiz zur Auflösung der Besuchermassen zu geben. Wir denken da an ein Musikverbot an Freitag- und Samstagabenden ab 24 h und an allen anderen Tagen ab 22 h. Bei Zuwiderhandlungen sollte man auch die Beschlagnahme entsprechender Lärmquellen durch den VD bzw. die Polizei erwägen.

8. Was hält man in der Verwaltung von einer solchen klaren zeitlichen Beschränkung mit entsprechender rigoroser Umsetzung?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)