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Betonparagrah 13 b BauGB nicht mit Unionsrecht vereinbar

Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Freiburg Lebenswert hat in mehreren Anfragen und Wortbeiträgen seines Stadtrates Dr. Wolf-Dieter Winkler Kritik an dem Bebauungsplanverfahren „Rossbächle“ geübt. Insbesondere in einer Anfrage vom 12. April 2023 stellte Stadtrat Winkler die Rechtfertigung dieses Bebauungsplanverfahrens mit Hilfe des §13 b BauGB zumindest in Frage, da dieser nach Meinung vieler Umweltorganisationen und auch nach Meinung von Stadtrat Winkler nicht mit EU-Recht vereinbar sein könne. Hier der diesbezügliche Wortlaut aus seiner Anfrage:

„In der EG-Richtlinie (2001/42/EG) hat die europäische Union festgelegt, dass bestimmte Pläne einer „strategischen Umweltprüfung“ unterzogen werden müssen. Dazu gehören auch Bebauungspläne. In Deutschland erfolgte die Umsetzung zum einen durch das Gesetz über die Strategische Umweltprüfung (SUPG), das das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergänzt hat, und durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), das die Strategische Umweltprüfung für die Bauleitplanung in das Baugesetzbuch integriert hat. Seither muss für jeden Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt werden. Die Pflicht zur Kompensation von mit Bebauungsplänen verbundenen Eingriffen war schon 1998 in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen worden.

Bei einer Novellierung des BauGB im Jahr 2007 wurde trotz dieser Richtlinie der § 13 a eingeführt. Seither entfällt für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Pflicht zum Ausgleich und zur Vorlage eines Umweltberichtes. Seitens der Umweltverbände wurde das kritisch gesehen, da es eine Abkehr vom Ziel war, keinen Nettoverlust an Biotopwert hinzunehmen.

2017 kam es im Zeichen des Wohnungsmangels in Ballungsräumen und der Flüchtlingskrise zum Dammbruch. Der Bundestag beschloss in einer Änderung des BauGB, die am 12. Mai 2017 in Kraft trat, den § 13 b. Die Regelungen des § 13 a, nach denen für bestimmte Bebauungspläne bestimmte Regelungen nicht gelten (sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“), wurden mit dem § 13 b BauGB dann auch noch auf den Außenbereich ausgedehnt. Eingeführt wurde diese Vorschrift, um möglichst schnell Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können.“

Betonorgie in schönster Weinberglandschaft wie hier in Ebringen

Weitere diesbezügliche Argumentation ist der Anfrage zu entnehmen, die dieser PM mitsamt der Antwort der Stadt angehängt ist. Aber bereits in diesem obigen Abschnitt wird deutlich, dass der §13 b auf wackligen Füßen steht, da er nicht mit der EG-Richtlinie 2001/42/EG kompatibel ist. Das hat die Stadt Freiburg aber nicht abgehalten, trotz ihres selbstgeschneiderten „Green-City“-Mäntelchens beim „Rossbächle“ auf jegliche Umweltprüfung zu verzichten. Die Quittung für diese Rücksichtslosigkeit gegenüber ökologischen Belangen bekam sie nun mit dem Urteil des BVerwG in Leipzig. Nach dessen Urteil vom 18.7.2023 ist der §13 b BauGB, der sog. Betonparagraph, nicht mit Unionsrecht vereinbar. So dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden.

Ein beschämender Rückzug der Stadt aus diesem Bebauungsplanverfahren ist nun die Konsequenz!

Flächenfraß in Freiburg und im gesamten Umland

Pressemitteilung Freiburg Lebenswert vom 18.7.2023, Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler. Fotos: K. U. Müller.




Volksantrag gegen Flächenverbrauch

In Deutschland werden rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen, das entspricht ca. 80 Fußballfelder – nicht pro Jahr, nicht pro Monat, sondern pro Tag! Der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg lag in den letzten Jahren bei 5 bis 6 Hektar pro Tag. Durch den Beton-Paragraphen 13 b des Baugesetzbuchs war sogar ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Neubaugebiet in Ebringen – kein Grün mehr, alles ist versiegelt

Freiburg leistet dazu einen guten Beitrag, auch im Umland schießen Neubaugebiete wie Pilze aus dem Boden, in der Regel Betonwüsten, die an Trostlosigkeit nicht zu überbieten sind. Gerade in dicht besiedelten Ländern wie Baden-Württemberg führt der hohe Bedarf an neuen Wohn- und Gewerbegebieten zu einem hohen Druck auf die nur begrenzt verfügbaren Frei- und Nutzflächen. Das hat gravierende Auswirkungen auf unsere Umwelt und auf das Klima. Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der gravierendsten Umweltprobleme in Baden-Württemberg.

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Leider ist der Flächenverbrauch nach wie vor unvermindert hoch. Sämtliche bisher ergriffene Maßnahmen, wie z. B. ein freiwilliges Bündnis zum Flächensparen, waren erfolglos.

Aus diesem Grund hat sich nun eine Initiative „Ländle leben lassen“ gebildet, welche verbindliche Obergrenzen für den Flächenverbrauch fordert. Mit einem Volksantrag sollen Maßnahmen für eine wirksame Reduktion des Flächenfraßes angestoßen werden.

Wie funktioniert der Volksantrag?

Für den Volksantrag werden fast 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Die Unterschriften müssen handschriftlich mit Kugelschreiber oder Ähnlichem geleistet werden, eine digitale Unterschrift ist leider nicht möglich.

Das Formular können Sie hier herunterladen.

Geben Sie bitte Namen, Geburtsdatum und Adresse an, im Folgenden müssen Sie per Kreuz bestätigen, dass Sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten. Der entsprechende Text zum Volksantrag befindet sich auf der Rückseite des Unterschriftenblatts. Den Prüfvermerk der Gemeinde bitte freilassen.

Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie hier.

Das ausgefüllte Formular senden Sie an

Arbeitstherapeutische Werkstätte Mannheim
Kennwort „Volksantrag“
Pfingstweidstraße 25 – 27
68199 Mannheim

Oder Sie geben das Formular an einer Sammelstelle ab. Eine Übersicht aller Sammelstellen finden Sie hier.

Die Forderungen der Initiative entsprechen den Forderungen von Freiburg Lebenswert seit Gründung 2013. FL ist die einzige Gruppierung im Gemeinderat, die sich konsequent für eine Verminderung des Flächenfraßes einsetzt. Daher unterstützen wir den Antrag und bitten auch Sie um Ihre Unterstützung.