Stadt will Fällung einer Rotbuche nicht verhindern

Die Bäume haben keine Chance gegen Bauinteressen. Bauherrn können sich auf Unterstützung seitens der Stadt stets verlassen (Foto: K. U. Müller).

Nach einem Schreiben vom Leiter des Baurechtsamts an die Anwohnerschaft der Stefan-Meier-Straße 131 gehen die Hoffnungen, die prächtige Rotbuche im Hinterhof zu erhalten, gegen Null. Nichts kann nun den Bauherrn abhalten, sein Bauvorhaben wie geplant umzusetzen. Dieser zeigte sich nicht gesprächsbereit. Vorschläge für eine geänderte Bauausführung, die den Bauherren in die Lage versetzen würde, die Grünfläche mit der Rotbuche und mehreren Eiben zu erhalten, hatte es genug gegeben. In einer Anfrage an den OB vom 24.11.2021 schlug FL-Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler vor, die geplante Tiefgarage über die Zufahrt der benachbarten Tiefgarage des Finanzamtes zu erschließen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Tiefgarage schmaler ausgefallen wäre. So hätte man den gesamten Grünstreifen mit den Bäumen erhalten können.

Es ist schon erstaunlich, wenn das Baurechtsamt in seinem Schreiben vom 3.12.2021 trotz geltender Baumschutzsatzung mitteilt, dass die Stadt vom Investor eine andere Bauausführung nicht verlangen könne. Ebenso erstaunlich ist, dass sich die Stadt die Argumentation des Bauherrn des Zielkonflikts zwischen der Schaffung von Wohnraum und dem Klimaschutz zu eigen macht und dabei wieder einmal leichtfertig ein wertvolles Biotop den Partikularinteressen eines Bauherrn opfert.

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Baumschutzsatzung ist ein Befreiungstatbestand vom Baumschutz gegeben, wenn die Fläche, auf der sich ein Baum befindet, überbaut werden darf. Für Freiburg Lebenswert ist diese Rechtsgestaltung eine Reliquie des vorigen Jahrhunderts, die vollkommen ignoriert, dass die Klimakrise die Menschheit und alle Entscheidungsträger der politischen Institutionen zwingt, eingefahrene Gewohnheiten neu zu überdenken und aktuelles Handeln an die neue Lage anzupassen. Längst ist der Kühleffekt von Bäumen bekannt. Die Stadt Freiburg heftet sich zu Unrecht die verschiedensten Klimaschutz-Etiketten ans Revers, wenn es ihr nicht gelingt, überkommene Verordnungen vor dem Hintergrund des Klimawandels neu auszutarieren. Aktionen, wie das Ausstreuen von Blumensamen auf den noch vorhandenen Grünflächen im Uni-Quartier wirken deshalb nur lächerlich und unglaubwürdig.

Bäume kühlen, bieten Lebensraum und tun der Psyche gut – das Baurecht geht jedoch vor (Foto: K. U. Müller).