Stadion: Wirksamkeit der Baugenehmigung steht in Frage

Für viel Aufregung sorgt der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im Eilverfahren zur Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für den Neubau des SC-Stadions. Wir hatten hier schon darüber berichtet (siehe: Paukenschlag). Zu den Lärmwerten gestand auch die für den Bau des Stadions zuständige Projektleitung am Donnerstag ein, dass die Lärmwerte nach 22 Uhr tatsächlich überschritten werden. Das Mannheimer Gericht hatte aber auch Spiele nach 20 Uhr sowie Sonntags in Frage gestellt.

Siehe dazu: https://www.badische-zeitung.de/was-ist-wenn-der-sc-freiburg-nach-22-uhr-trifft

Viel gravierender als die Frage der Lärmgrenzwerte ist jedoch der „Vorwurf der Kungelei“, den das Gericht erhoben hat. Nach Aussage des Gerichts „bestand und besteht Anlass, die Frage der Wirksamkeit der Baugenehmigung auf der Grundlage der Befangenheitsvorschrift zu prüfen.“ Wenn die Baugenehmigung wegen dem zu engen „Schulterschluss“ der Behörden Regierungspräsidium und Stadtverwaltung, die sich eigentlich gegenseitig kontrollieren sollten, nicht gültig ist, steht die gesamte Umsetzung der Stadionpläne in Frage.

Das Gericht führt dazu unter anderem E-Mails zwischen Stadt und Regierungspräsidium an, die einen Verfahrensmangel darstellen könnten. So zum Beispiel auch, dass „das fürs Baurecht zuständige Referat in einer Mail vom Oktober 2018 dem städtischen Baurechtsamt nahegelegt, nur Teile eines Gutachtens zum Verkehrslärm zu berücksichtigen. Grund: Es sollten „keine Widersprüchlichkeiten entstehen“ zu einem anderen Gutachten, das den Anlagenlärm abgedeckt habe“, so die Badische Zeitung (BZ) heute. Das Gericht sieht darin einen zu engen Schulterschluss.

Siehe: https://www.badische-zeitung.de/stadt-und-rp-weisen-vorwurf-der-kungelei-bei-stadion-genehmigung-zurueck