Rettungsflüge & Organtransporte

Ein Stadion am Flugplatz bedroht die Infrastruktur “Öffentlicher Verkehrsflugplatz” mit Organflug, Rettungs- und Geschäftsreiseflug. Das aktuelle Gutachten zur Flugsicherheit widerspricht der von der Stadt in Auftrag gegebenen Expertise. Die neuen Ergebnisse belegen, dass ein sicherer Flugbetrieb bei entsprechenden Windverhältnissen neben einem Stadionkörper im Wolfswinkel nicht mehr gewährleistet wäre.

Diese Aussagen haben vor dem Bürgerentscheid zu erheblichen Diskussionen geführt, weshalb wir hier gerne noch einmal die schlichten Fakten deutlich machen möchten:

1.    Die sogen. „Gutachten“ der Stadt haben die Verwirbelungsverhältnisse nach einem Stadionbau am Boden untersucht. Jeder – auch Nichtflieger – weiß, dass die kritische Phase des Fliegens bei Start und Landung existiert und die ist nicht am Boden, sondern in ca. 5 bis 20 Meter Höhe. Dazu kein Wort in den „Städtischen Gutachten“. Diese vorläufigen „Expertisen“ sollten vertieft werden nach Aussagen der Stadtverwaltung, was aber nicht geschehen ist. In den Flugsicherheitsgutachten, die nun von der BI Pro Flugplatz und der Flugschule Harter in Ermangelung der versprochenen „vertiefenden Untersuchungen“ in Auftrag gegeben wurden, kann nachgelesen werden, was in diesen kritischen Höhen passiert. Das Resultat ist „eine signifikante Steigerung der Unfallgefahr“.

2.    Rettungsflüge werden per Hubschrauber, aber auch in sehr großer Anzahl mit Flächenflugzeugen geleistet, z.B. bei Verlegungen ins Freiburger Klinikum oder in andere Kliniken, Transplantationsflüge, Flüge von Entnahmeteams zu anderen Kliniken und wieder zurück. Das kann ein Hubschrauber gar nicht leisten, weil es hier immer um eine Zeitfrage geht. Die Zahl von ca. 5.000 Flugbewegungen pro Jahr (mit Hubschraubern und Flächenflugzeugen, die Rettungseinsätze fliegen) stammt nicht von irgendeiner Bürgerinitiative, sondern von der Luftaufsicht bzw. der Geschäftsführung des Freiburger Verkehrslandeplatzes.
Zum Argument, der Helikopter könne auch anderswo (z.B. auf dem Dach der Uniklinik) landen ist nur teilweise richtig. Landen kann er dort, aber für eine dauerhafte Stationierung und zum Tanken benötigt er die Infrastruktur (siehe unten 5.).

3.    Flüge von Entnahmeteams oder Organtransporte aber auch bestimmte Rettungsflüge können nur per Flächenflugzeug durchgeführt werden. Dies ist eine „Zeitfrage“; will heißen: es kommt auf die Geschwindigkeit an, mit der die Flüge durchgeführt werden müssen. Solche Flüge können nur Flächenflugzeuge und nicht Hubschrauber leisten.
Wie wichtig der Flugplatz für den Organtransport und für die Uniklinik ist, zeigen die Aussagen von Prof. Beyersdorf, Leiter des Herzzentrums Freiburg. Er sagt: „“Der Flugplatz ist für uns extrem wichtig und wird immer wichtiger!“ (siehe mehr unter: http://bi-pro-wolfswinkel.de/ein-stadion-am-flugplatz-bedroht-die-infrastruktur-oeffentlicher-verkehrsflugplatz-mit-organflug-rettungs-und-geschaeftsreiseflug/)

4.    Bei den ersten Unfällen, die nach dem möglichen Bau des Stadions auf dem Flugplatz aufgrund der entstehenden Verwirbelungen passieren werden, wird die Existenz des Verkehrslandesplatzes Freiburg in Frage gestellt werden. Und genau das ist ja auch das eigentliche Ziel zweier großer Gemeinderatsfraktionen, die z.B. 1995 die Schließung des Flugplatzes gefordert hatten (SPD und Grüne). Das Ergebnis des Bürgerentscheides damals dürfte jedem bekannt sein: Die Bürger hatten eine Schließung des Flugplatzes abgelehnt.

5.    Die Bedeutung des Flugplatzes für die Rettungsflüge ist klar. Denn niemand wird bestreiten können, dass es bei einer Schließung des Flugplatzes vorbei ist mit jeglichem Rettungsflug. Jedes Luftfahrtgerät, ob Hubschrauber oder Flächenflugzeug braucht Anfluginformationen, das sind z.B. aktuelle Windverhältnisse, der herrschende Luftdruck am Platz (QNH), der die Höhenmessereinstellung bestimmt, die wichtigste Information für ein anfliegendes Luftfahrzeug überhaupt, welcher sonstiger Verkehr in der Luft und am Boden des Landeplatzes stattfindet und Vieles mehr. Und genau diese Informationen erteilt der Tower (= die Luftaufsicht). Auch ein Hubschrauber (übrigens ist nur ein Hubschrauber der Rettungsflugwacht in Freiburg stationiert!) braucht die Infrastruktur eines Verkehrslandeplatzes, als da sind: Luftaufsicht, beleuchtete Landebahn, Tankstelle, Werft, Hangar etc. etc. Das soll dann alles noch bei geschlossenem Verkehrslandeplatz vorhanden sein? Wohl kaum!
Auch die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) geht natürlich selbstverständlich davon aus, dass alle Infrastruktur des Fugplatzes vorhanden bleibt, die sie für den Betrieb des Heli braucht. Eben diese Infrastruktur würde aber durch den Stadionbau gefährdet.

Das heißt: Bei einer Schließung des Flugplatzes wegen Unfallgefahr durch auftretende Verwirbelung um den Stadionkörper neben der Landebahn (wie im Gutachten beschrieben), wird es auch nicht mehr die notwendige Zahl an Rettungsflügen und Organtransporten geben!

Zur Bedeutung des Flugplatzes für die Organtransporte siehe hier den  Brief von Prof. Beyersdorf an OB Salomon.

Weitere Informationen unter: http://bi-pro-wolfswinkel.de/category/themen/organflug-rettungs-und-geschaeftsreiseflug/

Das Gutachten zur Flugsicherheit siehe unter: http://www.pro-flugplatz-freiburg.de/gutachten-flugsicherheit/

Übrigens: Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Wendelin Graf Kageneck, hat in einer Presseerklärung seiner Fraktion aus dem Jahr 2011 erklärt: „Der Flugplatz ist für das Klinikum und für die Stadt ein wichtiger Standortfaktor. Er entfällt daher als Alternative für ein mögliches Stadion.“

Siehe: http://www.cdu-fraktion-freiburg.de/index.php/pressemitteilungen/pm2011/215-das-klinikum-braucht-den-flugplatz-und-wir-das-klinikum. (Leider will die CDU-Fraktion nicht mehr daran erinnert werden und hat die Pressemitteilung jüngst von ihrer Website gelöscht!)

image_pdfimage_print

Parteiunabhängige und basisdemokratisch organisierte Wählervereinigung engagierter Bürger