Zum Thema „Liga-Tauglichkeit“ des Dreisamstadions:
Der SC betont ja immer gerne die Ausnahmegenehmigung für die Bundesligaspiele und lässt verlautbaren: „Das Spielfeld ist nur 100,5 Meter lang, statt der eigentlich geforderten 105 Meter. Die Infrastruktur ist laut DFL-Erklärung für den Spielbetrieb in erster und zweiter Liga ’noch akzeptabel, im Bereich des Profifußballs insgesamt auf Dauer aber nicht zukunftsfähig.'“
Quelle u.a. BZ: http://www.badische-zeitung.de/sport/scfreiburg/lizenz-ohne-auflagen–58701151.html
Fritz Keller hätte es sicher gerne, das der DFL bestätigen würde, dass die Ausnahmemöglichkeit auf Dauer nicht haltbar ist, aber das hat der DFL nicht gemacht. Er hat nur den Satz gebracht, dass die Infrastruktur auf Dauer nicht „zukunftsfähig“ ist, sie sei aber akzeptabel.
Das ist auch kein Wunder, denn ein Blick in die Lizensierungsordnung der DFL bestätigt, dass die Ausnahmeregelung grundsätzlich möglich ist für Spielfelder, die mehr als 100 Meter lang sind. Nirgendwo der Hinweis, dass das nur übergangsweise so ist. Mit anderen Worten: Solange die Lizensierungsordnung der DFL nicht geändert wird, wird die Ausnahmegenehmigung Jahr für Jahr kommen.
Der Originaltext vom DFL: „Die Spielfeldabmessung muss 105 m x 68 m betragen. Der Ligaverband kann innerhalb folgender Bandbreite Ausnahmen bewilligen: Länge zwischen 100 m und 105 m, Breite zwischen 64 m und 68 m. Außerhalb der Begrenzungslinien des Spielfelds soll eine mindestens 1,5 m breite Grasnarbe oder Kunstrasenfläche vorhanden sein. Der ganze Spielfeldbereich soll 125 x 85 Meter und muss mindestens 120 x 80 Meter messen.“ Quelle: http://www.bundesliga.de/de/dfl/statuten/ (siehe dort unter: Download: Lizenzierungsordnung (LO)-PDF)
Eine Anmerkung dazu: Im letzen Satz stand bei der DFL auf der Homepage im Dezember letzten Jahres noch statt „muss“ ein „soll“. 10 Tage nach unserer Veröffentlichung wurde die Formulierung „Der ganze Spielfeldbereich soll 120 m x 80 m messen“ in „Der ganze Spielfeldbereich soll 125 x 85 Meter und muss mindestens 120 x 80 Meter messen“ geändert. Vermutlich war das zeitliche Zusammenspiel einfach nur Zufall. Allerdings: Würde die Lizenzierungsordnung regelmäßig jährlich überarbeitet, dann hätte die neue Version der LO im August 2014 erscheinen müssen, so wie im Jahre 2013, sinnvollerweise vor Beginn der neuen Spielsaison. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir natürlich nicht täglich beim DFL nachprüfen, ob sich die Lizensierungsordnung unterjährig geändert hat. Wir hätten die nächste Änderung frühestens wieder in der Sommerpause erwartet und geprüft, nicht aber mitten in der Spielsaison.
In Bezug auf die UEFA Cup Spiele wäre zunächst das Zitat der Stadt aus unserer Anfrage bzgl. Europa League Spiele zu zitieren: „Sollte der SC Freiburg an der Champions League oder an der UEFA Europa League teilnehmen, könnte nach der derzeitigen Rechtslage eine Ausnahmegenehmigung gem. § 6 der Sportanlagenlärmschutzverordnung für all die Spiele erforderlich sein, die über 22:15 Uhr hinausgehen. Solche Spiele fanden in den letzten 10 Jahren allerdings nur zwei Mal statt.“ [Anmerkung: insgesamt fanden nur 3 Heimspiele statt, eins davon nicht abends.]
Für Spiele der Europa-League ist also sowohl im alten Stadion als auch im neuen Stadion eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Im alten Stadion für die Platzlänge, im neuen Stadion für den Lärm. Dabei scheint die Ausnahmegenehmigung für die Europa League kein großes Problem zu sein, siehe das folgende Zitat des Pressesprechers des SC:
Raschke: „Die Platzlänge war gar kein Thema, die wurde ohne Auflagen bewilligt. In England gibt es da auch einen ähnlichen Fall. Ansonsten wie bereits angesprochen, mussten wir gewisse Vorraussetzungen schaffen, was den Medienbereich und die Kameraplätze betrifft. Diese sind aber weitgehend deckungsgleich mit dem was der DFB auch bereits von uns verlangt.“
Quelle: http://www.stadionwelt.de/sw_stadien/index.php?folder=sites&site=news_detail&
news_id=9319
Fazit: So gravierend wie vom SC dargestellt, ist das Thema Spielfeldlänge nicht.