Rede zur Mietspiegelfortschreibung

FL ist gegen den Abriss von günstigem Wohnraum in Altbauten zugunsten teuererer Neubauten! (Foto: K. Langosch)

Zum Thema Mietspiegelfortschreibung 2019/2020 (Gemeinderats-Beschluss-Vorlage Drucksache G-18/080) hat unsere Vorsitzende, Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL), und stellvertretende Fraktionsvorsitzende am 20.03.2018 im Gemeinderat für die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) folgende Rede vorbereitet. Die Rede wurde zwar nicht gehalten, weil über diesen Tagesornungspunkt ohne Diskussion abgestimmt wurde, dennoch möchten wie sie hier dokumentieren, da man in dem Texten die Position der Fraktion FL/FF dazu erkennen kann.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

 

ich kann mich kurz fassen, alle Argumente sind ausgetauscht. Die Fraktion FL/FF wird dem Beschlussantrag zustimmen, wenn auch nur in Mangel einer besseren Alternative. Begründung: Jeder Mietspiegel ist ein Mieterhöhungsspiegel. Dennoch ist ein Mietspiegel als Grundlage für Mietpreisvereinbarungen unerlässlich, aber auch  zur Regelung von Streitigkeiten über die Miethöhe und damit für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die keiner Mietpreisbindung unterliegen und die nicht mit öffentlichen Mitteln modernisiert oder gefördert worden sind.

Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL)

Gleiches gilt für ehemalige Sozialwohnungen, denn wenn bei diesen Wohnungen die Mietpreisbindung ausgelaufen ist, unterliegen die Wohnungen damit der Vergleichsmietenregelung. Ich erinnere hier an das Rieselfeld als abschreckendes Beispiel.

Die Alternative  zur  Fortschreibung des Freiburger Mietspiegels  für die Jahre 2019-2020 mittels Indexierung wäre eine Neuerhebung, bei der höhere Mieten aus den letzten vier Jahren einbezogen würden. Sie würden sich erheblich ungünstiger bemerkbar machen als der Verbraucherindex Warenkorb, der im Vergleich zu den neuen Freiburger Mieten nur schwach gestiegen ist.

Leider schreibt die Bundesgesetzgebung  bei Mietspiegelerhebungen vor, nur die letzten vier Jahre einfließen zu lassen.  Im Interesse der Mieter wäre es sicher besser, wenn alle Mieten berücksichtigt würden. Allerdings kann man, wie das in der Vorlage zu lesen ist ,  auf einen veränderten, verlängerten  Erhebungszeitraum hoffen, der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt wird.

Wir danken der Arbeitsgruppe Mietspiegel und der Verwaltung für eine gute Vorlage.