Hoher Parkdruck veranlasste die Stadt dazu, ihr Parkraumkonzept auszuweiten. Vor allem in den Stadtteilen Neuburg und Herdern wurden Gebiete ausgeweitet, in denen Anwohnerparken gilt. Anwohner können dort mit einem Parkausweis für eine Jahresgebühr von 200 Euro ihre Autos parken. Dies führt allerdings dazu, dass mit einem Anwohnerparkausweis alle Straßen mit Parkraum für Anwohner genutzt werden dürfen, also auch Straßen, die zuvor nur für den Anliegerverkehr freigegeben waren. Deswegen verlor die Hauptstraße zwischen Jägerhäusleweg und Sonnhalde ihren Status als Anliegerstraße. Und damit war dieses Straßenstück nicht nur für parkplatzsuchende Anwohner freigegeben, sondern generell als Durchfahrtstraße nutzbar.
Das Problem: Diese Straße ist für den Durchgangsverkehr völlig ungeeignet, der seit der Umwidmung nach Aussage der Anwohner erheblich zugenommen habe. Die Straße ist sehr schmal, hat keine Gehwege und beherbergt Kitagruppen. Anwohner wandten sich daher an FL-Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler, der eine Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO an die Stadt richtete.
Diese blieb nicht ohne Folgen. Die zuständige Behörde räumte ein, dass es sinnvoll sei, die Anliegerregelung beizubehalten. Laut Rathaus werde die alte Beschilderung wieder angebracht. Eine Einschränkung soll es aber geben: Der Straßenabschnitt soll als Anwohnerparkzone erhalten bleiben. Parkplatzsuchende Anwohner werden also auch in Zukunft einfahren dürfen. Aber immerhin, der Durchgangsverkehr ist nun wieder untersagt.
Siehe auch:
FL-Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO
Bericht in der BZ vom 4.1.2025