Nicht erbrachte Ausgleichsmaßnahmen

Laut Bericht der BZ hat eine Studie eines Teams der Universität Freiburg ergeben, dass bei Gemeinden am Schönberg ein Viertel der sogenannten Ausgleichsmaßnahmen aus den Jahren 2007 bis 2017 nicht erbracht wurden. Vieles von dem, was die Gemeinden selbst als natur- und artenschutzrechtliche Ziele verbindlich benannt haben, sei in den jeweiligen Ausgleichsflächen nicht anzutreffen. Der Ausgleich erfolge auch auf zu kleinen, unzusammenhängenden Flächen, die deshalb zu wenig Raum für Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna bieten, was zur Folge habe, dass die neuen Flächen eine nur „mittelwertige Qualität“ ohne große Artenvielfalt aufweisen. Die Gemeinden sollten sich an ihren rechtlich verbind-lich zu erbringenden Naturausgleich halten. Angesichts des Insektensterbens müsste es doch erstrebenswert sein, möglichst hochwertige Biotope anzulegen.

Doch gebe es so gut wie keine Kontrollen, klagen die Autoren der Studie. Als Kommunalaufsicht der kleinen Gemeinden ist dafür das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig. Verantwortlich zeichnet die Untere Naturschutzbehörde (UNB), die sich die Umsetzungs- und Monitoringberichte für Ausgleichsmaßnahmen vorlegen lässt und führt – mit der Einschränkung: „im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten“ – Stichproben in einzelnen Gemeinden durch. Aus unserer Sicht ist eine stichprobenartige Kontrolle nicht akzeptabel, sondern alle Erhaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen gehören überprüft.

Dazu haben die Stadträte von Freiburg Lebenswert (FL) im Freiburger Gemeinderat bereits im November eine „Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen“ an die Stadtverwaltung bzw. OB Martin Horn gesandt. Nun erfolgte die Antwort der Stadt, namentlich durch Bürgermeister Breiter:

Hier die Anfrage der FL-Stadträte zu den Ausgleichsmaßnahmen:
https://freiburg-lebenswert.de/wp-content/uploads/2019/12/20192511_Einzelanfrage_Ausgleichsmaßnahmen.pdf

Und hier die Antwort der Stadtverwaltung bzw. von BM Breiter:
https://freiburg-lebenswert.de/wp-content/uploads/2019/12/20192511_Einzelanfrage_Ausgleichsmaßnahmen_Antwort.pdf