Mehr frühzeitige Bürgerbeteiligung

Seit dem 1. Dezember 2015 gelten in der Gemeindeordnung neue Regeln im Bereich Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie sowie im Verhältnis Verwaltung und Gemeinderat. Die Regeln sollen grundsätzlich die Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bevölkerung in den Kommunen erweitern oder vereinfachen, sowie die Gremienarbeit für kommunale Mandatsträger verbessern.

Siehe mehr dazu sowie den § 21 aus der neuen Gemeindeordnung (GemO BW) zum Thema  „Bürgerentscheid, Bürgerbegehren“ in folgendem PDF-Dokument: Mehr frühzeitige Bürgerbeteiligung

Der Freiburger OB Salomon hatte sich sehr dagegen gewehrt, als die rot-grüne Landesregierung die Neuregelungen vor ewa einem Jahr vorgeschlagen hatte. Siehe dazu: https://freiburg-lebenswert.de/salomon-gegen-landesregierung/ sowie https://freiburg-lebenswert.de/kretschmann-liest-salomon-die-leviten/