Das Land Baden-Württemberg hat die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten möchte, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Diese wird von den zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden, in Freiburg in der Fehrenbachallee 12 ansässig, erteilt.
Die neuen Leitlinien des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen stellen nun klar: Eine solche Genehmigung ist regelmäßig zu erteilen und nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Kulturdenkmals zu versagen. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob sich die Solaranlage „unterordnet“ oder ob sie farblich weitgehend an die Farbe des Daches angepasst ist. Ausnahmen können insbesondere dann gemacht werden, wenn „künstlerische Schutzgründe“ für das Kulturdenkmal bestehen. In diesem Fall ist zu prüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. Solche Fälle wären dann in der Regel nicht genehmigungsfähig. Generell ist auch zu prüfen, ob sich vorhandene Nebengebäude eventuell besser für die Solaranlagen eignen.
Viele Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude wollen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch kommt das Ministerium mit der neuen Leitlinie entgegen. Diese Erleichterung könnte etwas Druck von den Kulturdenkmalen und Altbauten generell nehmen. In jüngster Vergangenheit sind Altbauten etwas in Verruf geraten, da sie häufig energetisch nicht den Anforderungen genügen. Dadurch sind die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in Freiburg bedauerlicherweise ins Stocken geraten. Diese sind jedoch dringend notwendig. Quartiere wie Herdern oder die Wiehre müssen dringend vor baulichem Wildwuchs, Abrissen und weiteren Verschandelungen geschützt werden. Zudem sind Abriss und Neubau viel klimaschädlicher als ein energetisch nicht ganz auf Höhe der Zeit stehender Altbau.
Bleibt zu hoffen, dass durch diese neuen Leitlinien ein klares Signal dafür gesetzt wurde, dass sich Denkmalschutz und Klimaschutz in keiner Weise ausschließen.