Grüne Enteignung statt Erhalt der Ökologie

Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Freiburger Gemeinderat sagte am 24.7.2018 zum neuen Stadtteil Dietenbach: „Meine Fraktion wird im Übrigen dem Beschlussantrag Ziff. 5 der Drucksache G 18/114 zustimmen, wonach gegen die GrundstückseigentümerInnen, die bis zum 31.12.2018 nicht verbindlich ihre Mitwirkungsbereitschaft erklärt haben, die erforderlichen Enteignungsverfahren einzuleiten sind. Das Grundgesetz der Bundesrepublik enthält eine Eigentumsgarantie. Es bestimmt jedoch in Art. 14 Abs. 2 auch, dass Eigentum verpflichtet. Der Gebrauch des Eigentums, so heißt es dort ausdrücklich, soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Und wir sind überzeugt, dass der neue Stadtteil im Dietenbach genau dies tun wird: dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“ Weiter führte sie aus: „Das Gebiet, auf dem der neue Stadtteil Dietenbach errichtet werden soll, ist teilweise von hohem ökologischen Wert. Es gibt Waldflächen mit altem Baumbestand als Lebensraum für geschützte Vogel- und Fledermausarten, den naturnahen Gewässerlauf Dietenbach und geschützte Biotope.“

Wenn man diese Aussagen liest, dann ist man einfach nur sprachlos und stellt sich die Frage, mit welchem Recht diese Partei noch die Bezeichnung „Die Grünen“ in ihrem Namen trägt. Zum einen hat man kein Problem damit, GrundstückseigentümerInnen zu enteignen, um dieses ökologisch wertvolle Gelände zu bebauen. Zum anderen wird als Berechtigung für die Enteignungen das Allgemeinwohl aufgeführt. Man bezieht sich dabei auf das Grundgesetz, während bei anderen Fragestellungen der Hinweis auf dieses ins Lächerliche gezogen wurde.

Was ist eigentlich mit den Hauseigentümern, die ihre Wohnungen leer stehen lassen? Die Gebäude dienen entweder als Abschreibungs- und Renditeobjekte oder werden als denkmalgeschützte Gebäude nicht saniert und solange dem Verfall preisgegeben, bis eine Abbruchgenehmigung erteilt wird. Wenn man schon das Wohl der Allgemeinheit als Rechtfertigung für Enteignung heranzieht, dann wären rechtliche Maßnahmen doch wohl eher bei Leerstand angesagt als bei den Landwirten, die uns mit regionalen Lebensmitteln versorgen.

Dieser Beitrag wurde von der Fraktionsgemeinschaft FL/FF für das „Amtsblatt“ der Stadt Freiburg verfasst.