FL stellt Pläne zur Novellierung des DschG in BW vor

Die freie, parteiunabhängige Bürgerliste Freiburg Lebenswert (FL) hat sich am 10. Juli mit der Freiburger Landtagsabgeordneten Gabi Rolland getroffen, um ihr das Anliegen einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorzustellen. Die FL-Arbeitsgruppe „Stadtbild & Bauen“ hat dazu eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg vorbereitet und viele Änderungs-Vorschläge ausformuliert.

Ziel ist es, den Denkmalschutz zu stärken, denn der Vergleich  mit anderen Bundesländern macht deutlich, dass das Denkmalschutzgesetz in Baden-Württemberg dringend einer Novellierung bedarf. Denn es hinkt inhaltlich moderneren Gesetzen in anderen Bundesländern, wie in Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, um nur einige anzuführen, hinterher. FL möchte deshalb die Formulierung im Koalitionsvertrag der Stuttgarter Regierungskoalition aufgreifen, in dem es heißt, man wolle den Denkmalschutz „stärken“ und „weiterentwickeln“.

Einige wichtige Punkte, die geändert werden sollten, seien hier kurz erwähnt:

  • Denkmalschutz muss eine öffentliche Angelegenheit sein bzw. werden, wozu mehr Transparenz nötig ist. Alle Gebäude und Quartiere, die unter Denkmalschutz bzw. Ensembleschutz stehen sowie alle Denkmallisten müssen öffentlich einsehbar sein. Das Argument, dies sei wegen Datenschutz nicht möglich, ist nur vorgeschoben, da andere Bundesländer es ja vor- und möglich machen.
  • Das Gesetz sollte verdeutlichen, dass bei den Zumutbarkeitsberechnungen Kosten aufgrund unterlassener Unterhaltung nicht berücksichtigt werden.
  • Die untere Denkmalschutzbehörde muss so ausgestattet sein, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann und Eigentümer von Denkmälern, die nicht ausreichend unterhalten werden, zur Denkmalspflege durch Ersatzvornahme zwingen kann. Wer ein Denkmal kauft, sollte sich der besonderen Verantwortung bewusst sein und Interesse und Freude an der Pflege haben. Dafür stellt der Staat ja auch einige finanzielle Anreize zur Verfügung.
  • Die untere Denkmalschutzbehörde muss eine eigenständige Behörde mit ausreichenden Ressourcen ähnlich dem Umweltamt sein, nicht Teil der Baurechtsbehörde, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
  • Auch wäre es wünschenswert, dass sich die Beweislast umkehrt: nicht das Denkmalamt muss nachweisen, dass ein Gebäude denkmalwürdig ist, sondern der Eigentümer muss nachweisen, dass sein Gebäude/Anwesen nicht denkmalwürdig ist. Deshalb sollten Gebäude bzw. Anwesen, die älter als 100 Jahre sind, automatisch unter Denkmalschutz stehen. Im Gegenzug müssen Um- und Ausbauten (vor allem im Innern, aber z.B. auch der Einbau von Fenstern/Dachfenstern, Anbau von Aufzügen) in angemessener und dem Gebäude gerecht werdender Form möglich sein.
  • Der Schutz ganzer Straßenzüge und Quartiere („Ensembleschutz“) muss erleichtert werden. Dazu müssen die Hürden gesenkt werden, indem nicht eine vollständige zeitliche Einheitlichkeit der Gebäude verlangt wird. Es muss ausreichen, dass die Mehrheit der Gebäude historisch denkmalwürdig ist und ein Ensemble bilden.
  • Wir denken auch an eine Überprüfung, welche steuerlichen Anreize (z.B. höhere Sonder-AfA) oder finanzielle Unterstützungen noch möglich wären, um den Willen nicht nur bei Liebhabern sondern auch bei Investoren zu erhöhen, ein Baudenkmal zu erhalten.
Eines der ältesten verbliebenen Häuser der Stadt, das Ratsstüble, stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch so lange leer stehen gelassen, bis es angeblich nicht mehr zu retten war.

Freiburg gehört zu den Städten mit einer historischen Altstadt und hat sowohl dort als auch in seinen Stadtteilen schöne Gebäude aus den vergangenen Jahrhunderten und Denkmäler vorzuweisen. Leider verschwinden seit geraumer Zeit, besonders aber in den letzten zehn Jahren, immer mehr dieser schönen alten Bauten und fallen Investoren zum Opfer, die sie abreißen und größere, höhere Neubauten an ihre Stelle setzen, um maximalen Gewinn zu erzielen.

In den letzten zwei Jahren gab es in Freiburg vier wesentliche Objekte/Ensembles, von denen drei unter Denkmalschutz standen und eines unter Denkmalschutz gestellt werden sollte: Das „Ratsstüble“ in der Innenstadt, das „Schwarzwaldhaus“ in der Wintererstraße 28, das durchaus denkmalwürdige „Amerikahaus“ an der Ecke Habsburger-/Wölflinstraße und der Mittelteil des „Dreikönigshauses“ an der Schwarzwaldstraße, dessen Hauptteil (das letzte noch vorhandene barocke Baudenkmal in diesem Quartier) die Stadt nach wie vor beabsichtigt abzureißen. Es lagen/liegen Anträge von Bürgervereinen und politischen Gruppierungen sowie aus der Bevölkerung zum Erhalt dieser Objekte vor. Bei keinem hat der Denkmalschutz obsiegt! Sie wurden/werden alle abgerissen.

Das Haus in der Wintererstraße 28 stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch mit fadenscheinigen Beründungen abgerissen!

Frau Rolland hat sich sehr interessiert gezeigt und angeboten, das Vorhaben zu unterstützen. FL hatte alle MdL aus Freiburg und Umkreis angeschrieben. FL bedauert, dass keiner der anderen Landtagsabgeordneten an dem Austausch teilnehmen konnte und bedankt sich bei Frau Rolland umso mehr für ihr Interesse und Engagement. FL war sich mit Frau Rolland einig, dass Handlungsbedarf besteht und die im Koalitionsvertrag formulierte Stärkung und Weiterentwicklung des Denkmalschutzes dringend notwendig ist.

Denn: Der Denkmalschutz ist eine besondere Art des Umganges mit unserer Geschichte. Denkmale, namentlich Baudenkmale, sind prägend für die Baugeschichte einer Gesellschaft und Zeugnisse ihrer kulturellen Schaffenskraft. Sie sind identitätsstiftend und Ausdruck der Epoche, in der sie entstanden und dürfen nicht der Spekulation zum Opfer fallen.

Freiburg Lebenswert e.V.
Pressesprecher: Michael Managò

Das denkmalgeschützte „Dreikönigshaus“ will die Stadtverwaltung abreißen, um eines Tages vielleicht dem Stadttunnel Platz zu machen (Foto: M. Managò).
Das zum Abbruch vorgesehene Haus Schwarzwaldstraße 36 (Foto: J. Scheck)
Proteste gegen den Abriss der denkmalwürdigen Gebäude des ehem. „Gasthaus zu Amerika“.