FL-Anfrage sorgt für Klarheit: Keine Bebauung an der Ölmühle wie geplant

Wahrlich hohe Wellen schlug ein Bauantrag des Ölmühlen-Eigentümers, der auf dem Gartengrundstück der Ölmühle einen Zweckbau errichten wollte. Es gab Befürchtungen, dass durch diesen Bau eine wichtige innerstädtische Lage verschandelt wird, die auch im Repertoire vieler Stadtführungen enthalten ist.

FL-Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler stellte im April 2021 aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung eine Anfrage an den Oberbürgermeister. Baubürgermeister Haag hat nun geantwortet und dabei auch alle anderen Fraktionen im Gemeinderat informiert: Eine abschließende Entscheidung über das Bauvorhaben sei noch nicht ergangen. Jedoch sei das Vorhaben nach derzeitiger Einschätzung nicht genehmigungsfähig.

Rechtliche Betrachtung

Die Ölmühle ist gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Zudem ist die gesamte Altstadt gemäß § 19 DSchG als Gesamtanlage erfasst. Da die bauliche Umgebung eines Kulturdenkmals von erheblicher Bedeutung für dessen Erscheinungsbild ist, genießen Kulturdenkmale nach § 15 Abs. 3 DSchG einen Umgebungsschutz. Demnach dürfen bauliche Anlagen dann nicht in der Umgebung errichtet werden, wenn diese zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Kulturdenkmals führen würden. Eine solche Beeinträchtigung sieht die Stadt bei dem geplanten Bauvorhaben an der Ölmühle als gegeben. Eine derartig voluminöse Bebauung der Freifläche sei aus denkmalrechtlicher Sicht abzulehnen, da sie erhebliche Beeinträchtigungen historischer Blickachsen, Raumbeziehungen und Ansichten mit sich bringe, die diesen städtebaulich sensiblen Bereich wesentlich prägen.

Fazit

Auch wenn eine abschließende Entscheidung noch nicht ergangen ist, sieht es dieses Mal für den Denkmalschutz ganz gut aus. Für ihn lief es wahrlich nicht rund in jüngster Vergangenheit in Freiburg. Mehrere Abrisse denkmalgeschützter Gebäude, wie z. B. des historischen Ratsstübles oder der Villa in der Winterer Straße waren zu beklagen; dann gab es noch das Loch in der Klostermauer in Günterstal – um nur einige Beispiele zu nennen. Gut, dass dieser irreversible Eingriff in hochsensiblem Gebiet wohl unterbleibt. Das Beispiel zeigt aber auch, dass man immer wieder um den Erhalt von Kulturdenkmalen kämpfen muss. 

Freiburg Lebenswert setzt sich mit Nachdruck für einen verbesserten Denkmalschutz ein, steht aber leider im Gemeinderat oft allein auf weiter Flur. Diverse Gemeinderäte haben allerdings auf die Nachricht des Baubürgermeisters positiv reagiert. Bleibt damit zu hoffen, dass dieses Beispiel im Gemeinderat einen Denkanstoß bewirkt, um in Zukunft in unserer Stadt entschlossener gegen die Zerstörung von kulturellen Werten vorzugehen.

Der Garten sollte einem Kubenbau weichen.
Der Blick von der Gerberau auf die Altstadt-Idylle bleibt auch weiterhin unverbaut erhalten.