Erneutes Versagen der Denkmalschutzbehörde – diesmal in Günterstal

Pressemitteilung vom 29. 10.2020

Die BZ vom 28. 10. 2020 schreibt, dass die mittelalterliche Mauer des Zisterzienserkloster, die unter Denkmalschutz steht, zum Teil eingerissen wurde – mit behördlicher Genehmigung, die fälschlich erteilt wurde. Man räumt inzwischen ein, dass das ein Versehen war: „Die komplette Mauer ist ein Kulturdenkmal“ so die Baubehörde. Freiburg Lebenswert (FL) erachtet es als skandalös, dass die Behörde bei der Abrissgenehmigung des Baudenkmals bleiben und keine Konsequenzen ziehen will.

Siehe dazu: https://www.badische-zeitung.de/anwohnerin-stellt-sich-schuetzend-vor-eine-denkmalgeschuetzte-mauer

Siehe dazu auch in der BZ vom 25. 11. 2016: https://www.badische-zeitung.de/ein-nein-zu-zwei-bauprojekten–130266604.html

Frau Lutz kommentiert in der BZ vom 28.10. zu Recht: „Eine Mauer, die zum ehemaligen Zisterzienserkloster in Günterstal gehört, soll zum Teil eingerissen werden – da hätten bei der Stadtverwaltung alle Alarmglocken läuten müssen. Doch offensichtlich klingelte bei der Baugenehmigungsbehörde nichts – und es geschah auch nichts, außer dass die Genehmigung für ein 1,50 Meter großes Loch erteilt wurde. (…) Egal wie man es dreht und wendet, die Stadtverwaltung macht in dieser Sache keine gute Figur. Und dass nun niemand an dem Schlamassel schuld sein will, passt ins Bild: Operation gelungen, Patient tot.“

Siehe dazu: https://www.badische-zeitung.de/der-mauerfall-von-guenterstal

Die Unterstellung der unteren Denkmalschutzbehörde beim Baurechtamt ist eine grundlegende Fehlkonstruktion. Interessanterweise steht auf deren Homepage: „Nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg ist es die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen. Dazu gehört insbesondere, den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen und Gefahren für ihren Bestand abzuwehren. Die Beseitigung oder Veränderung von Kulturdenkmalen steht deshalb ausdrücklich unter einem denkmalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt.“

Siehe: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Untere+Denkmalschutzbehoerde+Stadt+Freiburg+im+Breisgau-6013499-organisationseinheit-0

Demnach würde Freiburg nun gegen geltendes Denkmalschutzrecht verstoßen. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich nun aus dem Fehlverhalten der Behörden?
Das Ganze ist ein echter Skandal und zeigt zum wiederholten Mal, dass die Denkmalschutzbehörden und das Denkmalschutzgesetz in Baden-Württemberg nicht geeignet sind, Denkmäler zu schützen.

Denkmalschutz ist eines der zentralen Anliegen der Wählervereinigung Freiburg Lebenswert. Wir hatten uns deshalb bereits am 10. Juli 2017 mit der Freiburger Landtagsabgeordneten Gabi Rolland getroffen, um ihr das Anliegen einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorzustellen. Die FL-Arbeitsgruppe „Stadtbild & Bauen“ hat dazu eine Novellierung vorbereitet und viele Änderungs-Vorschläge ausformuliert.

Ziel war es – und ist nach wie vor -, den Denkmalschutz zu stärken. Denn der Vergleich mit anderen Bundesländern macht deutlich: Baden-Württemberg liegt weit hinten. Inhaltlich modernere Gesetze gibt es z.B. in Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, um nur einige anzuführen.  FL  erinnert deshalb  an den Koalitionsvertrag der Landesregierung:  Man wolle den Denkmalschutz „stärken“ und „weiterentwickeln“ steht dort wörtlich.

Siehe: https://freiburg-lebenswert.de/fl-stellt-plaene-zur-novellierung-des-dschg-in-bw-vor/

Auszug aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag von 2016:

Siehe auch: https://freiburg-lebenswert.de/unser-programm/denkmalschutz/

Geschehen ist seit damals: Nichts. Während unsere Verbesserungsvorschläge – auch nach mehrfacher Rückfrage unsererseits in Stuttgart – nicht bearbeitet bzw. ignoriert wurden, ist ein Baudenkmal nach dem anderen unwiederbringlich geopfert worden.

Dabei ist die Ertüchtigung des Denkmalschutzes heute wichtiger denn je. Denn immer wieder knickt dieser vor Investoren ein. Diese lassen ihre denkmalgeschützten Gebäude vorsätzlich verfallen, um sie dann abreißen zu können. Wir erinnern an das empörende Beispiel Wintererstraße 28 in Freiburg-Herdern, einem Haus im Schwarzwaldstil. Die Behörden und auch das Verwaltungsgericht, vor dem der Fall verhandelt wurde, ließen sich beim Abriss des denkmalgeschützten Hauses vom Investor „über den Tisch“ ziehen.

Siehe dazu: https://freiburg-lebenswert.de/bankrotterklaerung-der-denkmalschutzbehoerde/

FL appelliert an Oberbürgermeister Martin Horn, nach dieser Pannenserie den kommunalen Denkmalschutz zu stärken und zur Chefsache zu machen.

Das Haus in der Wintererstraße 28 stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch mit fadenscheinigen Beründungen abgerissen! (Foto: H. Sigmund)