Ein Parkkonzept in Freiburg ist überfällig

Von mehreren Fraktionen im Freiburger Gemeinderat – so auch von Freiburg Lebenswert – wurde in der letzten Sitzung eine Gesamtkonzeption für die Verkehrs- und Parkraumbewirtschaftung in Freiburg gefordert. Der Parkraum, insbesondere in Innenstadtnähe, ist extrem knapp. Die Mehrheit des Gemeinderats (B90/Die Grünen, eine Stadt für Alle, JUPI) hat die Parkgebühren bereits auf 3,20 € pro Stunde angehoben. Damit gehört Freiburg, was Parkgebühren betrifft, zu den teuersten Städten in Deutschland. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass in New York (!) und Tokio (!) die Parkgebühren erheblich höher wären als die von der Verwaltung vorgeschlagenen 2,80 €.

„Steuerzahlende Bürger sollen in Freiburg in nicht vertretbarer Weise zur Kasse gebeten werden.“

Jetzt schlägt Baubürgermeister Martin Haag vor, die Anwohnerparkplakette von bisher 30 € pro Jahr auf 20 – 30 € pro Monat, also 240 bis 360 € pro Jahr, zu erhöhen. Damit hätten die betroffenen Bürger aber keineswegs einen gesicherten Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnungen, denn diese müssen abends oft viele Runden in ihrem Stadtviertel fahren, bis sie einen Platz finden.

FL-Stadträtin Gerlinde Schrempp im Interview

„Ein Verkehrs- und Parkkonzept ist überfällig.“

Steuerzahlende Bürger, die nur per Auto zu ihrem Arbeitsplatz kommen können, sollen in Freiburg in nicht vertretbarer Weise zur Kasse gebeten werden. Die geplante Gebühr steht in keinem Verhältnis zur Gegenleistung. Im Gegenteil: Überfüllte Park & Ride-Plätze, Baugenehmigungen für große, innenstadtnahe Gebäude ohne entsprechende Garagen oder Parkmöglichkeiten sind an der Tagesordnung. Ein Verkehrs- und Parkkonzept ist überfällig. Aber Gebühren zu erhöhen, um die Bürger umzuerziehen, ist halt einfacher.

Diesen Beitrag hat Stadträtin Gerlinde Schrempp (FL) für das Freiburger Amtsblatt verfasst, das am Freitag, den 6. Dezember 2019 erscheint.

Siehe auch ihre Rede im Gemeinderat zur Fortschreibung der Parkgebürgensatzung: https://freiburg-lebenswert.de/fortschreibung-der-parkgebuehrensatzung/