Bundesregierung will Bauwut in Städten erleichtern

Protest der Eigentümer und Bauern gegen die Vernichtung der landwirtschaftlichen Flächen im Dietenbach (Foto: W. Deppert)
Protest der Eigentümer und Bauern gegen die Vernichtung der landwirtschaftlichen Flächen im Dietenbach (Foto: W. Deppert)

Die Bundesregierung will das Baugesetzbuch ändern. Fast unbemerkt hat Am das Bundeskabinett am 30.11.2016 den Gesetzentwurf zur „Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt beschlossen“. Auch die Regelungen zum Sportlärm  sollen im Zuge dessen überarbeitet werden. Laut Bundesbauministerium soll der Gesetzentwurf  „der Anpassung des Baugesetzbuchs (BauGB) an die geänderte UVP-Richtlinie“ dienen. Und weiter heißt es: „Zum anderen soll die Innenentwicklung gestärkt werden. Hierzu soll in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ eingeführt werden. An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht soll den Kommunen zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt werden.“

Bauexperte Daniel Fuhrhop schreibt dazu in seinem Blog:

„Wenn im Jahr 2016 das Baugesetzbuch geändert wird, nach Jahrzehnten des Redens über Nachhaltigkeit, nach Klimakonferenzen wie wenige Tage zuvor in Marrakesch, und ebenfalls wenige Tage nach der feierlichen Verabschiedung eines Klimaschutzplans 2015, dann sollte man meinen, die Änderungen könnten nur in eine Richtung gehen: Klima schonen, Boden schützen, weniger zersiedeln und weniger versiegeln. Doch genau das Gegenteil trifft zu, denn mit einem Doppelschlag heizt die Bundesregierung die Bauwut vor und in den Städten an. Vor den Städten darf nämlich nun schneller gebaut werden, anders gesagt regelt §13b, dass im Außenbereich das sogenannte beschleunigte Planungsverfahren angewendet werden darf – es wird also einfacher, Äcker und Wiesen in Bauland umzuwandeln, denn man spart sich so unangenehme Dinge wie „die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit  und eine Erörterung. Die sonst obligatorische Umweltprüfung kann ebenso entfallen wie Ausgleichsmaßnahmen, und auch lästige Nachfragen seitens der Umweltbehörden sind nicht vorgesehen“, so fasst es Michael Bauchmüller in der Süddeutschen Zeitung zusammen.“

Zum Gesetzentwurf siehe: http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/details-staedtebaurecht/artikel/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-201452eu-im-staedtebaurecht-und-zur-staerkung-des-neuen-zusammenlebens-in-der-stadt/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=2966

Zum Blog „Verbietet das Bauen“ von Daniel Fuhrhop siehe: http://www.verbietet-das-bauen.de/bundesregierung-mehr-bauwut/

Für die Umwelt und das Klima in den Städten hätte dies alles verheerende Auswirkungen. Alle Bemühungen um mehr Klima- und Umweltschutz würden in den Städten zunichte gemacht. Schlimm genug, dass die Grünen in Freiburg bei der Vernichtung von Grünflächen, Kleingärten, von Waldflächen im Mooswald und von Ackerflächen im Dietenbach an forderster Front und als treibende Kraft beteiligt sind. Nun erhalten sie auch noch Unterstützung von der Bundesregierung in Berlin. Sollte das Gesetz so durchgehen, wie im Gesetzentwurf geplant, wäre das ein schwarzer Tag für Umwelt und Klima in unseren Städten.

Bleibt zu hoffen, dass sich der Protest dagegen weiter formieren wird. So wie die Bauern Ende November in Freiburg mit ihren Traktoren gegen die Planung eines neuen Stadtteils im Dietenbach und gegen ihre Enteignung protestiert haben:

Protest gegen den Bauwahn der Grünen in Freiburg (Foto: W. Deppert)
Protest gegen den Bauwahn der Grünen in Freiburg (Foto: W. Deppert)
Protest gegen Enteignung und für ein Bauverbot im Dietenbach (Foto: W. Deppert)
Protest gegen Enteignung und für ein Bauverbot im Dietenbach (Foto: W. Deppert)
Protest gegen den Landverbrauch auf dem Dietenbach-Gelände (Foto: W. Deppert)
Protest gegen den Landverbrauch auf dem Dietenbach-Gelände (Foto: W. Deppert)