Im Sommer war in den neuen Anwohnerparkzonen die Gültigkeit der Parkausweise abgelaufen und viele Fahrzeughalter hatten schlicht übersehen, dass er neu beantragt werden muss. Statt eines kulanten kostenfreien Hinweises wurden die Betroffenen von einem Strafzettel über 20 € an ihrem Auto überrascht. Beim Neuantrag muss übrigens der Antragsteller alle persönlichen Daten und eine Kopie des Fahrzeugscheines nochmals über das Internet eingeben, obwohl alle Daten bei der Stadt vorliegen. Man kann den Unmut der Betroffenen verstehen.
Bei allen jährlich wiederkehrenden Zahlungen des täglichen Lebens wie z. B. bei Versicherungsbeiträgen ist es üblich, dass der für ein Jahr geltende Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und der Betrag abgebucht wird, wenn der zur Zahlung Verpflichtete den Vertrag nicht kündigt. Warum nicht beim Anwohnerparken? Schließlich bucht die Stadt doch auch die Grundsteuer bei Wohnungs- oder Hauseigentümern von sich aus ab, ohne dass man selbst tätig werden und vor allem ohne dass man nochmals durch Mitschicken einer Kopie des Grundbuchauszugs nachweisen muss, dass man noch immer Eigentümer der betroffenen Immobilie ist.
Hier wurde ein Bürokratiemonster geschaffen, das seinesgleichen sucht.
(Unser Beitrag im Amtsblatt (S. 3 unten), Autor: Dr. Wolf-Dieter Winkler)
Eine Anfrage an die Stadt wurde ebenfalls gestellt. Diese finden Sie hier.