Bebauungsplan „Sonnhalde Süd“

Postkartenblick auf Freiburg, der nun bald zubebaut sein wird: die Pferdewiese (Foto: K. Langosch)

Sehr zu begrüßen ist die Absicht der Stadt, für das ganze Gebiet südlich der Sonnhalde einen Bebauungsplan aufzustellen, da ein Bauvorhaben in der Sonnhalde 13 offenbar alle Dimensionen einer verträglichen Bebauung sprengen würde. Dies kommt den langjährigen Forderungen von Bürgerverein und Freiburg Lebenswert sehr entgegen und wird deshalb von diesen ausdrücklich unterstützt – auch wenn es für die Pferdewiese und andere, bereit erfolgte, massive Bebauungen in diesem Bereich (v. a. am Neubergweg)  leider zu spät kommt.

Dennoch hat die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) folgende Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen zum Thema „Bebauungsplan Sonnhalde 13“ am 5. Juli 2017 an den  Oberbürgermeister und Bau-Bürgermeister von Freiburg gestellt:

Am 29.6.2017 wurde im öffentlichen Teil des Bau- und Umlegungsausschuss unter TOP 3 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sonnhalde Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Grund hierfür ist ein für das Grundstück Sonnhalde 13 eingereichter Bauantrag, der den Charakter der Sonnhalde als Wohngebiet deutlich negativ verändern würde. Als Konsequenz dieses Beschlusses soll der Bauantrag zurückgestellt werden.

Wir waren jedoch verwundert darüber, dass die „Sonnhalde 13“ im nichtöffentlichen Teil des Bau- und Umlegungsausschusses unter Verschiedenes ohne konkrete Angaben nochmals thematisiert wurde, weshalb wir folgende Fragen stellen:
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Bauträger?
2. Gibt es aktuelle Pläne? Wenn ja, so möchten wir um Einsicht bitten.

Hier der Antrag im Wortlaut (PDF):  Sonnhalde 13

Es handelt sich um dieses Areal in Herdern:

Siehe dazu die im öffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses behandelte Beschlusvorlage „Bebauungsplan ‚Sonnhalde Süd‘ mit örtlichen Bauvorschriften, Plan-Nr. 2-116 (Herdern)“: Bebauungplan-Vorhaben Sonnhalde Süd

Hier die Antwort der Stadtverwaltung vom 17.08.2017 auf die o.g. Anfrage: 20170810_FL_FF_Sonnhalde_13