ANWOHNERSCHUTZ

Für Lärmschutz und Berücksichtigung von Anwohnerinteressen

Lärm wird von vielen Menschen als große Belastung wahrgenommen. Eine andauernde Lärmbelastung, ganz besonders auch nachts,  führt zu Stress und Gesundheitsstörungen.  Selbst wenn subjektiv eine „Gewöhnung“ empfunden wird, kann Lärm das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Schlafstörungen und Depressionen erhöhen.

Das Leben auf engem Raum in einer Großstadt wie Freiburg erfordert deshalb eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Bevölkerungsgruppen untereinander sowie ein sensibles Lärm- und Emissionsmanagement von Stadtverwaltung, Gastronomie- und Industriebetrieben, aber auch Sportvereinen und Festveranstaltern.

Diese Rücksichtnahme erfordert oft einen höheren Aufwand  bei der Durchführung von Stadtentwicklungsmaßnahmen, bei der Auswahl von Standorten, bei der behördlichen Genehmigungspraxis und bei der Organisation von Veranstaltungen. Dieser Aufwand ist aber notwendig, um auf Dauer ein konfliktfreies und positives Zusammenleben in der Stadt zu ermöglichen.

Bei der Auswahl von Party- und Eventstandorten sind die geänderten Ausgehgewohnheiten in der Gesellschaft zu berücksichtigen. Veranstaltungen oder Lokalitäten, die länger als bis 24:00 Uhr oder gar bis  3:00 oder 5:00 Uhr in Betrieb sind, dürfen zu keiner Beeinträchtigung der Nachtruhe führen.  Gegebenenfalls sind ordnungsrechtliche, bauliche und technische Maßnahmen anzuordnen, damit Konflikte vermieden werden.

Damit die Innenstadt von Freiburg nicht ihre Wohnbevölkerung verliert, ist dort, wo die gegenseitige Rücksichtnahme nicht gegeben ist, der Einsatz von kommunalen Ordnungskräften notwendig, die notfalls auch noch spät in der Nacht tätig werden müssen.