Antisemitismus in Südbaden

Der nachbarschaftliche Konflikt mit rechtsradikalem und antisemitischem Hintergrund, über den Annemarie Rösch in ihrem BZ-Artikel vom 2.11.22 berichtet, empört uns bei Freiburg Lebenswert. Wieder müssen wir mit ansehen, dass kriminelle rechtsradikale Handlungen nicht mit der notwendigen Schnelligkeit zu polizeilichen Ermittlungen führen und nicht mit der notwendigen Schärfe geahndet werden, was wir von einem staatlichen Exekutivorgan und einer unabhängigen Justiz erwarten.

Ein Täter mit rechtsradikalem und antisemitischem Gedankengut soll vom Freiburger Amtsgericht gegen Zahlung einer so geringen Geldauflage aus seiner Verantwortung entlassen werden, dass er nicht als vorbestraft gilt. Dem Opfer wird es dadurch schwer, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, mit juristischen Mitteln sein Recht zu bekommen. Dies berührt die elementaren Grundvoraussetzungen unserer demokratischen Gesellschaft. Bei der Empörung darf es jedoch nicht bleiben.

Das Handeln der Verantwortlichen von Polizei und Justiz muss – so die Darstellung des BZ-Artikels zutrifft – kritisch hinterfragt werden . Bei krimineller Verherrlichung des Nationalsozialismus darf es keine Toleranz geben. Es wäre für die Täter ein Signal zum Weitermachen. Das können wir uns nicht leisten.