Zum Haus Wilhelm-Dürr-Straße 1 hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 2.8.2024 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Anwohner sind an uns herangetreten mit der Befürchtung und der Frage, ob das typische Stadtteilhaus in der Wilhelm-Dürr-Straße 1 vor dem Abriss steht. Vor Jahren wurde dieses Haus verkauft und der Käufer lässt es leer stehen und verwahrlosen. Es wird vermutet, dass es abgerissen und durch ein größeres Haus ersetzt werden soll. Die Hausstrukturen sind als Einheit und typisch anzusehen. Die Siedlung ist 2024 hundert Jahre alt geworden.
Die Vorgehensweise des Käufers irritiert auch mich, da dieses Haus meines Wissens in dem Gebiet steht, das unter die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung fällt.
Hierzu meine Fragen:
- Gilt für das Gebäude Wilhelm-Dürr-Straße 1 die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung und wenn ja, was bedeutet dies bezüglich der Zukunft des Hauses?
- Wurde ein Bauantrag eingereicht? Wenn ja, wurde über diesen entschieden oder wurde er gar genehmigt? Ist ein Abriss des Hauses geplant?
- Das Haus sollte eigentlich im Leerstandskataster gelistet sein. Was wird seitens der Stadt unternommen, um den Leerstand zu beenden?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)