Anfrage zum Schlosspark in Ebnet

Schloss Ebnet (Foto der alten Abbildung: Vistatour)

Die Fraktionsgemeinschaft Freiburg Lebenswert / Für Freiburg (FL/FF) hat folgende Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet: Anwohner des Ebneter Schlosses sind an uns herangetreten und zeigten sich verwundert, dass sie in die Planung zur Entwicklung des Schlossareals nur marginal mit eingebunden werden. Hierzu stellen wir folgende Fragen:

1. Wieso werden von der Bauverwaltung für das Vorhaben zur Veränderung des Bebau-ungsplans keine städtebaulichen Belange genannt, sondern lediglich wirtschaftliche Inte-ressen als Grund für die Errichtung eines gehobenen Ferienwohnungsresorts (25-30 Einheiten) mit Gastronomiebetrieb angegeben?

2. Warum wird die Änderung des Bebauungsplans nicht vom Stadtplanungsamt, sondern vom Baurechtsamt verantwortet? Wieso lässt sich in diesem Zusammenhang anstelle des Leiters des Stadtplanungsamtes der Leiter des Baurechtsamtes („Chance, die es baldest-möglich zu nutzen gelte“, „Kosten für die Instandhaltung des Schlosses sollen nicht durch weitere Immobilienverkäufe erwirtschaftet werden“) zu Äußerungen hinreißen, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen?

3. Warum wird die Begründung für das Ferienwohnungsresort samt Gastronomiebetrieb – bauplanungsrechtlich völlig irrelevant – mit dem Denkmalschutz für das Schloss nebenan verknüpft?

4. Warum wird die im gültigen Bebauungsplan „Ortsmitte Ebnet“ (3-063) betonte „sehr hohe kulturelle sowie natur- und freiräumliche Bedeutung des Schlossparks in seiner jet-zigen Form“ und die dort explizit genannte Beschränkung der Weiterentwicklung auf „land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung“ plötzlich für unmaßgeblich erachtet?

5. Weshalb soll der Ausschluss von „Schank- und Speisewirtschaften sowie Betrieben des Beherbergungsgewerbes“ nicht mehr gelten?

6. Warum wurde der gültige Bebauungsplan (seit 2002) von der Stadtverwaltung nicht ge-nutzt, um dessen Kernziel, „die langfristige Sicherung des vorhandenen Schlosses mit seinem Park und den dort bestehenden Nutzungen“, vom Eigentümer bereits früher einzu-fordern? Mit dem durch den Bebauungsplan möglichen Verkauf von Baugrundstücken im Hirschenhofweg und im Johann-Jakob-Fechter-Weg sind dem Eigentümer bekanntlich nicht unerhebliche Erlöse zugeflossen, die ihm für die Sanierung von Schloss und Schlossmauer zur Verfügung standen und vermutlich noch stehen.

7. Warum präferiert die Bauverwaltung die Zuwegung über den Johann-Jakob-Fechter-Weg statt direkt über das Schloss?

8. Inwieweit werden die erheblichen Bedenken und Fragen des Ortschaftsrats Ebnet (Sit-zung vom 20. Juli 2017) von der Bauverwaltung berücksichtigt?

9. Wie werden die Anwohner informiert und deren Sorgen und Fragen (Schreiben vom 27. Juli 2017) bei den Planungen berücksichtigt?

Siehe hier die gesamte Anfrage (PDF): Anfrage Schloss Ebnet 18.09.17