Zu einer Kanalsanierung aufgrund aggrssiver Abwässer aus dem IG Nord hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 10.10.2025 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 25. Juli 2025 berichtete die Badische Zeitung über eingestürzte Teile eines Abwasserkanals entlang der Lembergallee im April 2022. Grund waren aggressive Abwässer eines unbekannten Einleiters des Industriegebietes Nord. Als Ursache wurde biogene Schwefelkorrosion festgestellt. Dabei wandeln Mikroorganismen Schwefelverbindungen zu Schwefelsäure um, wodurch beispielsweise zementhaltige Materialien wie Beton zersetzt werden. Das Einleiten solcher Abwässer widerspricht der Freiburger Abwassersatzung, wonach „sämtliche Stoffe“ ausgeschlossen sind, die „die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können“. Bei der Stadt geht man für die Sanierung von einem Betrag im oberen einstelligen Millionenbereich aus, was nun zu einigen im Folgenden aufgeführten Rückfragen aus der Stadtgesellschaft geführt hat.
1) Wieso ist nach weit über drei Jahren, von April 2022 bis Sommer 2025, noch immer nicht ermittelt, wer eingeleitet hat? Wieso kann aufgrund der doch wohl durchgeführten Kanal-Kon-
trollen nicht zurückverfolgt werden, wer der Verursacher ist?
2) Wieso kann nicht geklärt werden, ob die Badenova-Tochter BN-Netze tatsächlich aufgrund von Video-Kontrollen vor der Zerstörung der Abwasserrohre gewarnt hat oder ob der Eigenbetrieb Stadtentwässerung die Warnungen von BN-Netze ignoriert hat? Gibt es keine Dokumentations-pflichten, wann Kontrollen stattgefunden und zu welchen Resultaten sie geführt haben? Wurden die Kontrollen und die Nachweise gewissenhaft durchgeführt?
3) Wieso wird von den Einleitern nicht grundsätzlich verlangt, dass biogene Schwefelkorrosion durch Vorbehandlung im Werk vermieden wird, wie es von der Abwassersatzung zumindest indirekt gefordert wird?
4) Ist damit zu rechnen, dass aufgrund der enorm teuren Rohrerneuerung die Abwassergebühren für die Freiburger Haushalte steigen?
5) Kann ausgeschlossen werden, dass bereits vor und kurz nach dem Totalversagen der porösen Rohre im April 2022 für die Umwelt gefährliche Abwässer in den Untergrund gelangt sind? Gibt es Anzeichen von ökologischen Schäden durch das Versagen der Abwasserrohre? Ist eine Kontamination des Grundwassers erfolgt?
6) Durch welche Maßnahmen sollen vergleichbare Situationen im Stadtgebiet für die Zukunft vermieden werden?
Vielen Dank für die schriftliche Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)