Anfrage Vordere Steige

Zur Bebauung Vordere Steige hat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 20. Juli 2022 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Anwohner der Vorderen Steige sind erneut an uns herangetreten, da es mit dem Bauvorhaben Vordere Steige 7 offenbar einige Probleme gibt, aber seitens der Stadt diesbezüglicheine Informationen an die Anwohner weitergegeben werden. Hierzu Fragen der Anwohner, die ich hiermit an Sie mit der Bitte um Beantwortung weiterleite.

1. Ein Problem, das sich auftat, ist das der Abböschung. Es wurde der Vorschlag gemacht, die Garagen der Anwohner zu unterfangen, bzw. abzureißen und nach der gesamten Bauzeit wieder aufzubauen. Dem wurde seitens der Anwohner widersprochen. Wenn der Untergrund geklärt ist (Bohrungen wurden nur bis ca. 4 m Tiefe unternommen), könnten sich diese aber vorstellen, unter den Garagen eine Verankerung während der Bauzeit vornehmen zu lassen, die dann wieder gekappt wird, wenn der KFZ-Aufzug fertig gestellt ist. Als einige Wochen nichts passierte, wurde mitgeteilt, man habe eine Lösung gefunden, die die Nachbarn nicht tangieren würde. Ein Schaden, der an ihren Garagen entsteht, würden die Anwohner als vorsätzlich und mutwillig herbeigeführt werten. Was wird bezüglich der Abböschung
unternommen und warum wird die gefundene Lösung den Anwohnern nicht mitgeteilt?

2. Weiter wurde ca. 3 Wochen lang im ½-Stunden-Takt Erde und Schotter angekarrt, um eine Baustellenstraße zu errichten. Laut Auflage des Bauamtes hätte, da die LKWs rückwärts die Steige hochfahren, eine Begleitperson zu Fuß voran gehen müssen, was nicht geschehen ist. Das wurde der Stadt auch so rückgemeldet. Wieso erfolgte keine Reaktion auf diesen sicherheitsrelevanten Hinweis?

3. Offenbar gibt es auch Probleme mit der Entwässerung. Die Badenova sucht Rohre, die in den tiefer gelegenen Stechertweg entwässern, die es aber nach Meinung der Anwohner gar nicht gibt. Offenbar ist auch dies nicht geklärt. Nach dem Wissensstand der Anwohner musste der Voreigentümer der Vorderen Steige 7 seine Abwässer nach oben in die Vordere Steige pumpen. Für eine Wohneinheit sicherlich kein Problem, aber für 10? Warum dürfen Anwohner, die gerade ihr Schwimmbad auf der Bergseite der Vorderen Steige bauen, nicht in die Vordere Steige entwässern, sondern müssen Ihre Abwässer in die Sonnhalde hochpumpen? Auch hier die Frage, warum die Rohre für Abwässer einer Wohneinheit scheinbar nicht ausreichen, aber offensichtlich für 10 des Neubauvorhabens?

Vielen Dank für die Beantwortung der Anwohner-Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)