Schlimme Auswirkungen des neuen Erbbaurechts

2014 wurden die Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung vom Gemeinderat beschlossen und damit der Erwerb von Erbbaugrundstücken geregelt, sofern es sich um Ein- bzw. Zweifamilienhäuser handelt. Es wurde festgelegt, dass sich der Kaufpreis nach dem jeweiligen Bodenrichtwert/m² richtet. Ende 2018 hat der GR mit knapper Mehrheit die Verwaltung beauftragt, die Grundsätze des Erbbaurechts erneut zu überarbeiten, wobei […]