Kirchstraße – zweierlei Maß beim Denkmalschutz

Das bemalte Haus in der Kirchstraße (Foto: Dr. W. Deppert)
Das bemalte Haus in der Kirchstraße (Foto: Dr. W. Deppert)

Die Eigentümerin des Hauses an der Ecke Kirchstraße / Konradstraße hat letztes Jahr beim Bauordnungsamt angefragt, ob eine Bemalung der Außenfassade erlaubt sei. Es wurde ihr mitgeteilt, es bestünde keine denkmalschützerische Vormerkung. Aufgrund dieser Auskunft und da die Fassade mehr als drei Jahrzehnte in einem hässlichen Zustand war, auch verunstaltet durch Schmierereien, wurde der Graffiti-Künstler Tom Brane beauftragt, die Fassade mit einem Gemälde zu versehen. Bevor der Künstler dieses jedoch fertigstellen konnte, wurde wegen einer „anonymen“ Anzeige vom Baurechtsamt verfügt, dass aus Denkmalschutzgründen die Arbeiten sofort eingestellt und das Gemälde übertüncht werden müsse.

Herr Ratzel, stellvertretender Leiter des Baurechtsamt, äußerte in der BZ am 29.9.16, „das neue Wandgemälde zerstöre „womöglich“ den Charakter des Denkmals“. Wenn tatsächlich der äußere bzw. der Gesamteindruck so bedeutend ist, warum hat die Denkmalschutzbehörde den desolaten Zustand derart lange hingenommen und nicht früher reagiert?

In derselben Straße gibt es mehrere Wände an Rückgebäuden, die mit grellen Farben gestrichen sind. Die Farbgebung kann also kein Argument sein. Bemalung von Hauswänden ist nichts Neues, auch in Freiburg nicht. Die Sorge um evtl. fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung ist bis auf den Denunzianten unbegründet, denn fast alle Anwohner und Passanten bringen ihre Begeisterung zum Ausdruck. Eine Unterschriftensammlung zum Fertigstellen und Erhalt des Gemäldes findet riesigen Zuspruch.

In Freiburg ist Denkmalschutz nicht gleich Denkmalschutz, denn hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Es stellte überhaupt kein Problem dar, das Abreißen denkmalgeschützter Objekte zuzulassen, wie z. B. das Ratsstüble oder die Villa in der Wintererstrasse 28. Wenn es aber darum geht, erhaltenswerte Gebäude zu verschönern, wird dies mit Hinweis auf den Denkmalschutz unterbunden. Das Baurechtsamt muss sich die Fragen gefallen lassen, ob die hier an den Tag gelegte Vorgehensweise, sogar mit Androhung eines Bußgeldes, wirklich etwas mit Denkmalschutz zu tun hat?

Das Haus in der Wintererstraße 28 stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch mit fadenscheinigen Beründungen abgerissen!
Das Haus in der Wintererstraße 28 stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch mit fadenscheinigen Beründungen abgerissen!
Eines der ältesten verbliebenen Häuser der Stadt, das Ratsstüble, stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch so lange leer stehen gelassen, bis es angeblich nicht mehr zu retten war.
Eines der ältesten verbliebenen Häuser der Stadt, das Ratsstüble, stand unter Denkmalschutz, wurde aber dennoch so lange leer stehen gelassen, bis es angeblich nicht mehr zu retten war.